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Bestattungsarten

Sozial­bestattung

Ist einer Ihrer nahen Verwandten verstorben und sind allen Bestattungspflichtigen Angehörigen die Kosten für eine würdige Bestattung nicht zuzumuten, so können Sie und alle anderen Bestattungspflichtigen einen Antrag beim Sozialamt auf Kostenübernahme stellen. Dieser Antrag muß von allen bestattungspflichtigen Angehörigen gestellt werden.

Weitere Informationen zu Sozialbestattungen erhalten Sie in dem von der Stadt Darmstadt herausgegebenen Flyer.