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Bestattungsvorsorge

Sterbegeld­versicherung

Sterbegeldversicherung ja oder nein?

Da zum 1. Januar 2004 das Sterbegeld aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen ersatzlos gestrichen wurde, ist heute eine eigenverantwortliche Absicherung durch eine Bestattungsvorsorge für jeden wichtig.

Von Banken- und Warentest-Zeitschriften werden regelmäßig Sterbeversicherungen als zu teuer beurteilt. Dabei wird vergessen, dass diese Versicherungen keine Sparverträge, sondern vom Charakter her eher Risikoversicherungen sind und die versicherte Person ohne Gesundheitsprüfung aufgenommen wird. Reine Risikoversicherungen sind aber in höherem Alter und bei vorliegenden Krankheiten nicht mehr abschließbar.

Eine noch lange Lebenserwartung kann zu Recht gegen einen Abschluss der Sterbeversicherung sprechen. Liegen dagegen schon kritische Krankheitsverläufe und Operationen vor, ist der Abschluss eher zu empfehlen.

Für einen ersten Überblick empfehlen wir Ihnen die Homepage der SOLIDAR. Hier können Sie in einem Online Beitragsrechner schnell und einfach die unterschiedlichen Tarife vergleichen. Letztmögliches Eintrittsalter ist 75 Jahre bei Zahlung eines Einmalbetrages.

Als Alternative bieten wir Ihnen über das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur und die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG eine Treuhandlösung an.

Auf der Homepage der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand Aktiengesellschaft können Sie sich vorab einen kleinen Überblick verschaffen welche Möglichkeiten es für eine Absicherung einer Bestattung gibt.

Fragen Sie uns! Wir beraten Sie gerne im Rahmen einer Bestattungsvorsorge zu Treuhandlösungen, Sterbeversicherungen und weiteren Absicherungsmöglichkeiten beispielsweise über unser Haus.