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Alle Coronaregelungen sind bis auf Weiteres aufgehoben

Alle Coronaregelungen sind bis auf Weiteres aufgehoben.

In allen öffentlichen Trauerhallen in Darmstadt gelten keine Abstandsregelungen mehr. Alle Sitzplätze können wieder belegt werden.

Masken werden empfohlen, sind aber nicht verpflichtend.

So behandeln wir es auch in unseren Räumlichkeiten in der Merckstr. 13 in Darmstadt.

Ihre Familie Kahrhof

3-G Regelung an Darmstädter Friedhöfen/Trauerhallen und in unseren Räumlichkeiten

3-G-Regelung (Gültig ab Januar 2022)

Aufgrund der pandemischen Lage wurden die Regelungen für die Darmstädter Trauerhallen aktualisiert. Der Zutritt zu den Trauerhallen in Darmstadt ist ab sofort nur unter 3-G Bedingungen erlaubt.

Genauso verhält es sich in unseren Räumlichkeiten der Firma Kahrhof, Merckstr. 13, 64283 Darmstadt. Beratungsgespräche im Trauerfall, Vorsorgegespräche sowie Trauerfeiern in unserer Trauerhalle sind nur noch unter 3-G Bedingungen erlaubt.

Zutritt nach 3-G-Regel bedeutet:

  • Zutritt nach der 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet).
  • Getestet bedeutet, dass die getestete Person über einen aktuellen negativen Testnachweis aus einem offiziellen Testzentrum verfügt, der nicht älter als 24 Stunden sein darf (bei PCR-Tests 48 Stunden). Die Personenidentität ist durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder eines vergleichbaren Dokumentes zu bestätigen. Private Tests zu Hause sind nicht gültig.

Testmöglichkeiten in der näheren Umgebung:

Mit vorheriger Terminvereinbarung:

Magdalenenstraße 8, 64289 Darmstadt, 15-Minuten Test,

Ohne Termin:

Max-Rieger-Heim, Heinheimerstraße 56 – schräg gegenüber vom Riegerplatz

Ehemalige Gaststätte “Streusel & Olive”, ehemals “Cafe Tiergarten”, Mathildenstraße 58, 64285 Darmstadt.Parkplätze gegenüber am Friedhof.

Sollten Sie sich unmittelbar vor einem Termin bei uns zu einem der umliegenden Testzentren (15-minuten Test in der Magdalenenstr. 8 oder Max-Rieger-Heim) begeben, so können Sie selbstverständlich bei uns im Hof parken.

Detaillierte Informationen finden Sie in unserem pdf zum Thema “Coronavirus Informationen für Angehörige im Trauerfall und für Interessenten an einer Bestattungsvorsorge.”

Welche Regelungen gelten bei Trauerfeiern in Darmstadt?

Detaillierte Informationen finden Sie in unserem pdf zum Thema “Coronavirus Informationen für Angehörige im Trauerfall und für Interessenten an einer Bestattungsvorsorge.”

(Informationen gültig seit Dezember 2021)

Die Anzahl der Trauergäste in den städtischen Trauerhallen bemisst sich nach den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten unter Beachtung des Mindestabstand von 1,5m zueinander.

Sitzplätze in den Trauerhallen auf Darmstädter Friedhöfen:

  • Trauerhalle Alter Friedhof: 30 Sitzplätze
  • Trauerhalle Waldfriedhof: 30 Sitzplätze
  • Trauerhalle Bessunger Friedhof: 15 Sitzplätze
  • Trauerhalle Arheilger Friedhof: 24 Sitzplätze
  • Trauerhalle Wixhäuser Friedhof: 28 Sitzplätze
  • Trauerhalle Eberstädter Friedhof: 30 Sitzplätze

Hinweise zum Ablauf und Teilnehmerzahl bei einer Trauerfeier:

Anmeldung zur Trauerfeier

  • Die Teilnehmerzahl ist auf die oben genannte Anzahl an Sitzplätzen begrenzt.
  • Ist zu erwarten, dass die derzeit eingerichtete Trauerhallenkapazität nicht ausreicht, haben sich die Trauergäste vorab bei den Bestattungsinstituten anzumelden und sind in der Anwesenheitsliste, die die Bestattungsinstitute führen, bei der Teilnahme zu erfassen.
  • Sollten mehr Trauergäste erscheinen, müssen diese außerhalb der Trauerhalle unter Beachtung des Mindestabstands an der Feier teilnehmen.
  • Das Tragen einer medizinischen Maske wird hier dringend angeraten.

Zutritt nach 3-G-Regel:

  • Zutritt zu den städt. Trauerhallen nach der 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet).
  • Getestet bedeutet, dass die getestete Person über einen aktuellen negativen Testnachweis verfügt, der nicht älter als 24 Stunden sein darf (bei PCR-Tests 48 Stunden). Die Personenidentität ist durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder eines vergleichbaren Dokumentes zu bestätigen

Mindestabstand 1,5m

das Betreten und das Verlassen der Trauerhalle sowie der Gang zur Grabstätte ist unter Beachtung des Mindestabstands untereinander vorzunehmen.

Maskenpflicht

Eine medizinische Maske (OP-Masken oder virenfilternde Masken der Standards FFP2, KN95 oder N95) ist während der gesamten Trauerfeier, auch am eigenen Sitzplatz zu tragen.

Musik

  • singen der Trauergäste ist während der Feierlichkeit nicht erlaubt.
  • musikalische Umrahmung der Trauerfeier ist selbstverständlich möglich.

Teilnehmerliste:

  • Wir als Bestattungsinstitut sind verpflichtet die Teilnehmerzahl im Vorhinein bei Ihnen als Angehörige zu erfragen
  • bei der Trauerfeier wird die Anwesenheitsliste der Trauergäste von unseren Mitarbeitern kontrolliert
  • der Eintrag beinhaltet Vor- u. Nachnamen, die vollständige Adresse und die Telefonnummer
  • die Liste ist für die Dauer von einem Monat von uns als Bestattungsinstitut vertraulich aufzubewahren und auf Nachfrage dem Gesundheitsamt Darmstadt / Darmstadt-Dieburg auf Nachfrage zukommen zu lassen bzw. nach der genannten Frist zu vernichten.

Da jede Gemeinde die Rahmenbedingungen für sich festlegen kann, unterscheiden sich diese voneinander. Sollten Sie Fragen zur Handhabung auf anderen Friedhöfen haben, bspw. in Weiterstadt, Mühltal, Griesheim, Darmstadt-Dieburg, so können Sie sich jederzeit gerne an uns wenden.

Ihr Team von Kahrhof Bestattungen in Darmstadt

160 Jahre Kahrhof Bestattungen im FRIZZ Magazin in Darmstadt

Wir danken dem FRIZZ Magazin in Darmstadt, insbesondere Frau Martina Noltemeier, für das freundliche Interview zu unserem 160-jährigen Firmenjubiläum. Unsere Firmen- und Familientradition wird weitergeführt!

Den Artikel finden Sie auf FRIZZMAG.de

Weitere interessante Informationen und Archivbilder finden Sie auf unserer Homepage auf den folgenden Seiten:

160 Jahre Kahrhof Bestattungen in Bildern

Unternehmensgeschichte seit 1860 und Chronik

Ihre Familie Kahrhof

Trauerhallen in Darmstadt sind wieder geöffnet

Die ersehnten Lockerungen weiten sich auch auf die Trauerfeiern und Beisetzungen auf den Friedhöfen aus. Somit können wir mit Ihnen als Angehörige wieder Trauerfeiern planen.

Allerdings gibt es gewisse Regelungen die zu beachten sind.

Für alle Darmstädter Friedhöfe gelten ab 11. Mai 2020 vorerst folgende Regelungen:

Bestuhlung:

Die Stühle in den Hallen haben einen Mindestabstand von 1,5m zueinander

Es ergeben sich daraus folgende Sitzplätze:

  • Trauerhalle Alter Friedhof: 36 Sitzplätze
  • Trauerhalle Waldfriedhof: 35 Sitzplätze
  • Trauerhalle Bessunger Friedhof: 15 Sitzplätze
  • Trauerhalle Arheilger Friedhof: 24 Sitzplätze
  • Trauerhalle Wixhäuser Friedhof: 28 Sitzplätze
  • Trauerhalle Eberstädter Friedhof: 30 Sitzplätze

Teilnehmer bei der Trauerfeier und Hinweise zum Ablauf bei einer Trauerfeier:

  • die Teilnehmerzahl ist auf die oben genannte Anzahl an Sitzplätzen begrenzt
  • sollten mehr Trauergäste erscheinen, müssen diese außerhalb der Trauerhalle unter Beachtung des Mindestabstands an der Feier teilnehmen.
  • das Betreten und das Verlassen der Trauerhalle sowie der Gang zur Grabstätte ist unter Beachtung des Mindestabstands untereinander vorzunehmen.
  • musikalische Umrahmung der Trauerfeier ist selbstverständlich möglich.
  • singen der Trauergäste ist während der Feierlichkeit nicht erlaubt.

Teilnehmerliste:

  • Bestattungsinstitute  sind verpflichtet eine Anwesenheitsliste der Trauergäste zu führen
  • der Eintrag beinhaltet Vor- u. Nachnamen, die vollständige Adresse und die Telefonnummer

Diese Liste ist für die Dauer von einem Monat vom Bestattungsinstitut vertraulich aufzubewahren und auf Nachfrage dem Gesundheitsamt Darmstadt / Darmstadt -Dieburg auf Nachfrage zukommen zu lassen bzw. nach der genannten Frist zu vernichten.

Da jede Gemeinde die Rahmenbedingungen für sich festlegen kann unterscheiden sich diese voneinander. Sollten Sie Fragen zur Handhabung auf anderen Friedhöfen haben, bspw. in Weiterstadt, Mühltal, Griesheim, Darmstadt-Dieburg, so können Sie sich jederzeit gerne an uns wenden.

Ihr Team von Kahrhof Bestattungen in Darmstadt

Abschied und Trauer in dieser besonderen Zeit

Abschied nehmen ist wichtig, der Trauer Ausdruck zu verleihen auch. Gerade in dieser besonderen Zeit können Trauerrituale und Gespräche helfen.

Aus aktuellem Anlass hat die Arbeitsgruppe des Katholischen Dekanats Darmstadt einen Flyer erstellt. Hier finden Sie neben einem Segensritual für An- und Zugehörige auch Kontaktdaten von Seelsorgenden, die Sie in dieser existentiellen und akuten Krise begleiten können.

“Flyer: Erschwerter Abschied in besonderer Situation”

Coronavirus Informationen für Angehörige im Trauerfall

Unser Informationsblatt “Coronavirus Informationen für Angehörige im Trauerfall und Kunden mit Interesse an einer Bestattungsvorsorge” finden Sie auch als pdf zum Download.

Sehr geehrte Kunden,

auch wir als Bestattungsunternehmen sind von den Einschränkungen durch Covid-19 stark betroffen. Für uns als professioneller und moderner Dienstleister ist es unsere Pflicht, neben den hohen Anforderungen an die Hygiene, die sozialen Kontakte stark zu minimieren und gleichzeitig jederzeit für Sie erreichbar zu sein. Wir müssen dafür Sorge tragen, dass insbesondere die älteren und schwächeren Menschen geschützt werden.

Trotzdem sind wir der Meinung, dass wir es ermöglichen sollten, einen Weg zum würdevollen verabschieden für Sie als Familie aufrechtzuhalten. Allerdings müssen wir auch an unseren Selbstschutz denken. Auf Empfehlung des Bestatter Verbandes haben wir Ihnen daher einige wichtige Informationen für den derzeitigen Kontakt mit uns zusammengefasst. Bei zusätzlichen Fragen können Sie uns jederzeit gerne kontaktieren.

Kontakt zu uns als Bestatter

  • Bitte kontaktieren Sie uns zunächst telefonisch
  • persönliche Gespräche und andere Termine in unserem Haus sind momentan leider nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich
  • Ein Hausbesuch bei Ihnen im Rahmen eines Trauerfalls oder einer Bestattungsvorsorge ist derzeit leider nicht möglich

Beratung im Trauerfall

  • ein persönliches Beratungsgespräch in unserem Haus kann derzeit nur mit den engsten Angehörigen (maximal 2 Personen) angeboten werden
  • Alternativ zum Beratungsgespräch in unserem Haus bieten wir Ihnen auch gerne eine fernmündliche Beratung über Telefon oder Videochat an. Ergänzend dazu können wir Ihnen relevante Formulare gerne per E-Mail senden.
  • Die für uns wichtigen Unterlagen wie Stammbuch und Ausweis können Sie uns bei der Überführung übergeben, in unseren Briefkasten werfen oder wir holen Sie bei Ihnen ab.
  • Gerne können Sie sich vorab auf unserer umfangreichen Homepage über unsere Dienstleistungen informieren.

Insbesondere folgende Dinge können Sie auf Basis unserer online angebotenen Themen im Familienkreis besprechen:

  • Bestattungsart und -ort
  • Auswahl von Sarg und/oder Urne
  • Texte für die Gestaltung der Trauerkarte und evtl. einer Todesanzeige
  • Blumenschmuck für die Beisetzung

Trauerfeier

Die Trauerfeier für einen geliebten Menschen ist für alle Angehörigen ein wichtiger Moment, in dem das Leben und Wirken des Verstorbenen gewürdigt wird. Es ist ein essentieller Moment in der Trauerbewältigung. Wir haben Verständnis dafür, dass die jetzige Situation um Covid-19 für unsere Angehörigen sehr schwer ist. Wir wissen, dass gerade im Trauerfall der Zuspruch, die Anteilnahme und die Unterstützung von allen Trauergästen sehr wichtig ist, dies zur jetzigen Zeit jedoch leider nur schriftlich oder telefonisch ratsam ist. An einigen Friedhöfen in Deutschland sind bereits Beisetzungen mit Familienangehörigen verboten.

Die Empfehlungen des Landkreises Darmstadt-Dieburg aufgrund der aktuellen Verordnungslage nach dem Infektionsschutzgesetz zur Bekämpfung des Corona-Virus lauten wie folgt:

  • Beerdigungen und/oder Trauerfeiern sollen im engsten Familien- und/oder Freundeskreis stattfinden. Es ist Ziel, dass so wenige Personen wie möglich zusammenkommen. Die zuständigen Behörden können gem. §1 Abs. 4 der Dritten Verordnung zur Bekämpfung des Corona Virus in der Fassung vom 22. März 2020 Ausnahmen für Trauerfeierlichkeiten und Bestattungen zulassen. Darmstadt: 10 Personen, Pfungstadt: 5 Personen, Mühltal: 5 Personen inkl. Pfarrer, Groß-Zimmern: maximal 20 Personen
  • Trauerfeiern finden nicht in geschlossenen Räumen statt, sondern im Freien direkt an der Grabstätte
  • Die teilnehmenden Personen haben einen Mindestabstand von 1,50 m zueinander um zwingend die Hygieneempfehlungen des RKI einzuhalten.
  • Auf Beileidsbekundungen mit Körperkontakt (Hände schütteln, Umarmungen) ist zu verzichten
  • Die vorstehenden Empfehlungen gelten für die gesamte Dauer von Beerdigungen und/oder Trauerfeiern.
  • Auf den anschließenden Leichenschmaus ist zu verzichten.
  • Wir als beauftragtes Bestattungsunternehmen müssen alle Teilnehmenden in einer Anwesenheitsliste, mit mindestens der Angabe von Vor- und Nachname, der vollständigen Adresse (Wohnort, Straße, Hausnummer) und Telefonnummer, erfassen. Diese Anwesenheitsliste ist durch uns für die Dauer eines Monats vertraulich aufzubewahren, dem Gesundheitsamt Darmstadt/Darmstadt-Dieburg auf Nachfrage sofort und vollständig auszuhändigen bzw. nach Ablauf der Frist zu vernichten.
  • Eine Änderung dieser Empfehlungen, insbesondere bei geänderten rechtlichen Grundlagen, bleibt ausdrücklich vorbehalten.

Wir können Ihnen zusätzlich jedoch noch folgende Möglichkeiten anbieten:

  • Für weitere Trauergäste wie Freunde und Bekannte, die nicht teilnehmen können, kann die Feierlichkeit als Video aufgezeichnet werden oder online über das Internet als Live-Stream übertragen werden
  • Alternativ ist auch eine Gedenkfeier zu einem späteren Zeitpunkt denkbar

Wir hoffen auf ihr Verständnis in dieser besonderen Zeit und versuchen, die daraus entstehenden Unannehmlichkeiten für Sie so gering wie möglich zu halten.

Wir sind immer für Sie da.

Ihre Familie Kahrhof