Aufgrund der pandemischen Lage wurden die Regelungen für die Darmstädter Trauerhallen aktualisiert. Der Zutritt zu den Trauerhallen in Darmstadt ist ab sofort nur unter 3-G Bedingungen erlaubt.
Genauso verhält es sich in unseren Räumlichkeiten der Firma Kahrhof, Merckstr. 13, 64283 Darmstadt. Beratungsgespräche im Trauerfall, Vorsorgegespräche sowie Trauerfeiern in unserer Trauerhalle sind nur noch unter 3-G Bedingungen erlaubt.
Zutritt nach 3-G-Regel bedeutet:
Zutritt nach der 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet).
Getestet bedeutet, dass die getestete Person über einen aktuellen negativen Testnachweis aus einem offiziellen Testzentrum verfügt, der nicht älter als 24 Stunden sein darf (bei PCR-Tests 48 Stunden). Die Personenidentität ist durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder eines vergleichbaren Dokumentes zu bestätigen. Private Tests zu Hause sind nicht gültig.
Sollten Sie sich unmittelbar vor einem Termin bei uns zu einem der umliegenden Testzentren (15-minuten Test in der Magdalenenstr. 8 oder Max-Rieger-Heim) begeben, so können Sie selbstverständlich bei uns im Hof parken.
Wir danken dem FRIZZ Magazin in Darmstadt, insbesondere Frau Martina Noltemeier, für das freundliche Interview zu unserem 160-jährigen Firmenjubiläum. Unsere Firmen- und Familientradition wird weitergeführt!
auch wir als Bestattungsunternehmen sind von den Einschränkungen durch Covid-19 stark betroffen. Für uns als professioneller und moderner Dienstleister ist es unsere Pflicht, neben den hohen Anforderungen an die Hygiene, die sozialen Kontakte stark zu minimieren und gleichzeitig jederzeit für Sie erreichbar zu sein. Wir müssen dafür Sorge tragen, dass insbesondere die älteren und schwächeren Menschen geschützt werden.
Trotzdem sind wir der Meinung, dass wir es ermöglichen sollten, einen Weg zum würdevollen verabschieden für Sie als Familie aufrechtzuhalten. Allerdings müssen wir auch an unseren Selbstschutz denken. Auf Empfehlung des Bestatter Verbandes haben wir Ihnen daher einige wichtige Informationen für den derzeitigen Kontakt mit uns zusammengefasst. Bei zusätzlichen Fragen können Sie uns jederzeit gerne kontaktieren.
Kontakt zu uns als Bestatter
Bitte kontaktieren Sie uns zunächst telefonisch
persönliche Gespräche und andere Termine in unserem Haus sind momentan leider nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich
Ein Hausbesuch bei Ihnen im Rahmen eines Trauerfalls oder einer Bestattungsvorsorge ist derzeit leider nicht möglich
Beratung im Trauerfall
ein persönliches Beratungsgespräch in unserem Haus kann derzeit nur mit den engsten Angehörigen (maximal 2 Personen) angeboten werden
Alternativ zum Beratungsgespräch in unserem Haus bieten wir Ihnen auch gerne eine fernmündliche Beratung über Telefon oder Videochat an. Ergänzend dazu können wir Ihnen relevante Formulare gerne per E-Mail senden.
Die für uns wichtigen Unterlagen wie Stammbuch und Ausweis können Sie uns bei der Überführung übergeben, in unseren Briefkasten werfen oder wir holen Sie bei Ihnen ab.
Gerne können Sie sich vorab auf unserer umfangreichen Homepage über unsere Dienstleistungen informieren.
Insbesondere folgende Dinge können Sie auf Basis unserer online angebotenen Themen im Familienkreis besprechen:
Bestattungsart und -ort
Auswahl von Sarg und/oder Urne
Texte für die Gestaltung der Trauerkarte und evtl. einer Todesanzeige
Blumenschmuck für die Beisetzung
Trauerfeier
Die Trauerfeier für einen geliebten Menschen ist für alle Angehörigen ein wichtiger Moment, in dem das Leben und Wirken des Verstorbenen gewürdigt wird. Es ist ein essentieller Moment in der Trauerbewältigung. Wir haben Verständnis dafür, dass die jetzige Situation um Covid-19 für unsere Angehörigen sehr schwer ist. Wir wissen, dass gerade im Trauerfall der Zuspruch, die Anteilnahme und die Unterstützung von allen Trauergästen sehr wichtig ist, dies zur jetzigen Zeit jedoch leider nur schriftlich oder telefonisch ratsam ist. An einigen Friedhöfen in Deutschland sind bereits Beisetzungen mit Familienangehörigen verboten.
Die Empfehlungen des Landkreises Darmstadt-Dieburg aufgrund der aktuellen Verordnungslage nach dem Infektionsschutzgesetz zur Bekämpfung des Corona-Virus lauten wie folgt:
Beerdigungen und/oder Trauerfeiern sollen im engsten Familien- und/oder Freundeskreis stattfinden. Es ist Ziel, dass so wenige Personen wie möglich zusammenkommen. Die zuständigen Behörden können gem. §1 Abs. 4 der Dritten Verordnung zur Bekämpfung des Corona Virus in der Fassung vom 22. März 2020 Ausnahmen für Trauerfeierlichkeiten und Bestattungen zulassen. Darmstadt: 10 Personen, Pfungstadt: 5 Personen, Mühltal: 5 Personen inkl. Pfarrer, Groß-Zimmern: maximal 20 Personen
Trauerfeiern finden nicht in geschlossenen Räumen statt, sondern im Freien direkt an der Grabstätte
Die teilnehmenden Personen haben einen Mindestabstand von 1,50 m zueinander um zwingend die Hygieneempfehlungen des RKI einzuhalten.
Auf Beileidsbekundungen mit Körperkontakt (Hände schütteln, Umarmungen) ist zu verzichten
Die vorstehenden Empfehlungen gelten für die gesamte Dauer von Beerdigungen und/oder Trauerfeiern.
Auf den anschließenden Leichenschmaus ist zu verzichten.
Wir als beauftragtes Bestattungsunternehmen müssen alle Teilnehmenden in einer Anwesenheitsliste, mit mindestens der Angabe von Vor- und Nachname, der vollständigen Adresse (Wohnort, Straße, Hausnummer) und Telefonnummer, erfassen. Diese Anwesenheitsliste ist durch uns für die Dauer eines Monats vertraulich aufzubewahren, dem Gesundheitsamt Darmstadt/Darmstadt-Dieburg auf Nachfrage sofort und vollständig auszuhändigen bzw. nach Ablauf der Frist zu vernichten.
Eine Änderung dieser Empfehlungen, insbesondere bei geänderten rechtlichen Grundlagen, bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Wir können Ihnen zusätzlich jedoch noch folgende Möglichkeiten anbieten:
Für weitere Trauergäste wie Freunde und Bekannte, die nicht teilnehmen können, kann die Feierlichkeit als Video aufgezeichnet werden oder online über das Internet als Live-Stream übertragen werden
Alternativ ist auch eine Gedenkfeier zu einem späteren Zeitpunkt denkbar
Wir hoffen auf ihr Verständnis in dieser besonderen Zeit und versuchen, die daraus entstehenden Unannehmlichkeiten für Sie so gering wie möglich zu halten.
Ist Ihre Patientenverfügung noch aktuell oder unwirksam?
Am 6. Juli 2016 hat der Bundesgerichtshof entschieden, wie eine Patientenverfügung genau auszusehen hat. Für jede mögliche Situation muss seitdem genauestens festgelegt werden, welche lebensverlängernden Maßnahmen der Patient möchte und welche nicht.
Wie eine solche Patientenverfügung nun aussehen kann finden Sie bspw. auf der Seite des Palliativnetzes Witten: Beispiel Patientenverfügung, oder auch auf den Seiten des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz: Informationen zur Patientenverfügung.