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16. März 2020

Finden Trauerfeiern in Darmstadt und Umgebung noch statt?

Wir müssen derzeit dafür Sorge tragen, dass insbesondere die älteren und schwächeren Menschen geschützt werden.

Wir empfehlen Ihnen daher unabhängig von der Empfehlung der jeweiligen Gemeinde eine Trauerfeier derzeit nur im engsten Familienkreis zu planen, idealerweise direkt an der Grabstätte. Für weitere Trauergäste wie Freunde und Bekannte bieten wir an über ein Live-Streaming an der Feierlichkeit teilzunehmen.

Wir wissen, dass gerade im Trauerfall der Zuspruch, die Anteilnahme und die Unterstützung von allen Trauergästen sehr wichtig ist, dieser zur jetzigen Zeit jedoch leider nur schriftlich oder telefonisch ratsam ist.

Der aktuelle Stand am 25. März 2020 um 12:30 Uhr ist wie folgt:

Darmstadt:
“Wir bitten um Ihr Verständnis, dass Trauerfeiern ab sofort nicht mehr in den städt. Trauerhallen vorgenommen werden. An Trauerfeiern können maximal 10 Personen teilnehmen. Die Trauerfeiern finden grundsätzlich im Freien an der Grabstätte statt. Zunächst findet die Beisetzung statt, im Anschluss die Trauerfeier. Die teilnehmenden Personen haben einen Mindestabstand von 1,50 m zueinander, wie dies derzeit in den anderen sonstigen Lebensbereichen auch üblich ist, einzuhalten. Von Beileidsbekundungen mit Körperkontakt ist Abstand zu nehmen. Auch bitten wir Sie darauf hinzuweisen, dass auf einen anschließenden Leichenschmaus im privaten Bereich verzichtet wird.“

Mühltal:
“Die Trauerhallen auf den Mühltaler Friedhöfen sind bis auf weiteres geschlossen (…) Trauerreden können direkt an der Grabstätte abgehalten werden (…) Vorgenannte Regelungen werden auf 5 Teilnehmer/Innen (inkl. Pfarrer) beschränkt, sofern nicht andere behördliche Anordnungen getroffen werden.” (….) „Um den Personenkreis der Trauergemeinde möglichst klein zu halten wurde in der gemeindlichen Regelung auch ein Passus aufgenommen, wonach in Traueranzeigen Datum und Uhrzeit der Bestattung nicht mehr angeführt werden sollen. Weiterhin sollen die Hinterbliebenen darauf hingewiesen werden, dass der Trauerfeier- bzw. Bestattungstermin auch nicht mündlich oder auf andere Art und Weise an andere Personen als den in der Regelung festgelegte Personenkreis weitergeben werden soll. Hierdurch soll vermieden werden, dass sich der Personenkreis der Trauergemeinde nicht unkontrolliert erweitert, da der ein oder andere – oder aber auch Vereine – wie gewohnt die letzte Ehre erweisen wollen.“

Weiterstadt
Die Trauerhallen sind geschlossen, die Trauerfeier findet jeweils an der Grabstätte statt. Die Anzahl der Trauernden Personen sollen auf das Minimalste reduziert werden und einen Sicherheitsabstand von mind. 2 m eingehalten werden.(…) Eine anzustrebende Zielvorgabe dabei sind 5 Personen. Eine absolute, nicht überschreitbare Obergrenze ist die Teilnehmerzahl von 20 Personen inklusive des erforderlichen Fachpersonals.”

Roßdorf:
“Beerdigungen werden nicht abgesagt – wenn möglich soll die Trauerfeier nur im engeren Familienkreis, evtl. auch unter freiem Himmel stattfinden.”

Pfungstadt:
Trauerfeiern sind untersagt und die Trauerhallen geschlossen. Urnenbeisetzungen am Grab sind im engsten Familienkreis gestattet. Vorgenannte Reglungen werden auf 5 Teilnehmer beschränkt. Sofern nicht andere behördliche Anordnungen getroffen werden.