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6. September 2016

Patientenverfügung

Ist Ihre Patientenverfügung noch aktuell oder unwirksam?

Am 6. Juli 2016 hat der Bundesgerichtshof entschieden, wie eine Patientenverfügung genau auszusehen hat. Für jede mögliche Situation muss seitdem genauestens festgelegt werden, welche lebensverlängernden Maßnahmen der Patient möchte und welche nicht.

Wie eine solche Patientenverfügung nun aussehen kann finden Sie bspw. auf der Seite des Palliativnetzes Witten: Beispiel Patientenverfügung, oder auch auf den Seiten des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz: Informationen zur Patientenverfügung.