Detaillierte Informationen finden Sie in unserem pdf zum Thema „Coronavirus Informationen für Angehörige im Trauerfall und für Interessenten an einer Bestattungsvorsorge.“
(Informationen gültig seit Dezember 2021)
Die Anzahl der Trauergäste in den städtischen Trauerhallen bemisst sich nach den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten unter Beachtung des Mindestabstand von 1,5m zueinander.
Sitzplätze in den Trauerhallen auf Darmstädter Friedhöfen:
- Trauerhalle Alter Friedhof: 30 Sitzplätze
- Trauerhalle Waldfriedhof: 30 Sitzplätze
- Trauerhalle Bessunger Friedhof: 15 Sitzplätze
- Trauerhalle Arheilger Friedhof: 24 Sitzplätze
- Trauerhalle Wixhäuser Friedhof: 28 Sitzplätze
- Trauerhalle Eberstädter Friedhof: 30 Sitzplätze
Hinweise zum Ablauf und Teilnehmerzahl bei einer Trauerfeier:
Anmeldung zur Trauerfeier
- Die Teilnehmerzahl ist auf die oben genannte Anzahl an Sitzplätzen begrenzt.
- Ist zu erwarten, dass die derzeit eingerichtete Trauerhallenkapazität nicht ausreicht, haben sich die Trauergäste vorab bei den Bestattungsinstituten anzumelden und sind in der Anwesenheitsliste, die die Bestattungsinstitute führen, bei der Teilnahme zu erfassen.
- Sollten mehr Trauergäste erscheinen, müssen diese außerhalb der Trauerhalle unter Beachtung des Mindestabstands an der Feier teilnehmen.
- Das Tragen einer medizinischen Maske wird hier dringend angeraten.
Zutritt nach 3-G-Regel:
- Zutritt zu den städt. Trauerhallen nach der 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet).
- Getestet bedeutet, dass die getestete Person über einen aktuellen negativen Testnachweis verfügt, der nicht älter als 24 Stunden sein darf (bei PCR-Tests 48 Stunden). Die Personenidentität ist durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder eines vergleichbaren Dokumentes zu bestätigen
Mindestabstand 1,5m
das Betreten und das Verlassen der Trauerhalle sowie der Gang zur Grabstätte ist unter Beachtung des Mindestabstands untereinander vorzunehmen.
Maskenpflicht
Eine medizinische Maske (OP-Masken oder virenfilternde Masken der Standards FFP2, KN95 oder N95) ist während der gesamten Trauerfeier, auch am eigenen Sitzplatz zu tragen.
Musik
- singen der Trauergäste ist während der Feierlichkeit nicht erlaubt.
- musikalische Umrahmung der Trauerfeier ist selbstverständlich möglich.
Teilnehmerliste:
- Wir als Bestattungsinstitut sind verpflichtet die Teilnehmerzahl im Vorhinein bei Ihnen als Angehörige zu erfragen
- bei der Trauerfeier wird die Anwesenheitsliste der Trauergäste von unseren Mitarbeitern kontrolliert
- der Eintrag beinhaltet Vor- u. Nachnamen, die vollständige Adresse und die Telefonnummer
- die Liste ist für die Dauer von einem Monat von uns als Bestattungsinstitut vertraulich aufzubewahren und auf Nachfrage dem Gesundheitsamt Darmstadt / Darmstadt-Dieburg auf Nachfrage zukommen zu lassen bzw. nach der genannten Frist zu vernichten.
Da jede Gemeinde die Rahmenbedingungen für sich festlegen kann, unterscheiden sich diese voneinander. Sollten Sie Fragen zur Handhabung auf anderen Friedhöfen haben, bspw. in Weiterstadt, Mühltal, Griesheim, Darmstadt-Dieburg, so können Sie sich jederzeit gerne an uns wenden.
Ihr Team von Kahrhof Bestattungen in Darmstadt