Zur Tradition unseres Hauses gehört die Kostentransparenz vor der Auftragserteilung. Die Ausgewogenheit und Angemessenheit der Leistungen und die Erfüllung Ihrer Wünsche sind das Ziel unserer intensiven Beratung. Aufgrund der unterschiedlichen Voraussetzungen und stark differierenden Gebührenordnungen der Gemeinden (die Kosten für eine Wahlgrabstätte schwanken in Hessen zwischen € 600,- und € 5.000,-) erstellen wir Ihnen nach Kalkulation des Kostenrahmens einen ganz individuell zugeschnittenen Kostenvoranschlag.
Als grobe Orientierung lässt sich sagen, dass 75% der Gesamtkosten mit der Wahl der Grabstätte verbunden sind und 25% der Gesamtkosten beim Bestatter anfallen. Diese wiederum teilen sich auf in die Kosten für Lieferungen wie Sarg und Urne sowie in Eigenleistungen und Fremdleistungen.