3-G-Regelung (Gültig ab Januar 2022)
Aufgrund der pandemischen Lage wurden die Regelungen für die Darmstädter Trauerhallen aktualisiert. Der Zutritt zu den Trauerhallen in Darmstadt ist ab sofort nur unter 3-G Bedingungen erlaubt.
Genauso verhält es sich in unseren Räumlichkeiten der Firma Kahrhof, Merckstr. 13, 64283 Darmstadt. Beratungsgespräche im Trauerfall, Vorsorgegespräche sowie Trauerfeiern in unserer Trauerhalle sind nur noch unter 3-G Bedingungen erlaubt.
Zutritt nach 3-G-Regel bedeutet:
- Zutritt nach der 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet).
- Getestet bedeutet, dass die getestete Person über einen aktuellen negativen Testnachweis aus einem offiziellen Testzentrum verfügt, der nicht älter als 24 Stunden sein darf (bei PCR-Tests 48 Stunden). Die Personenidentität ist durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder eines vergleichbaren Dokumentes zu bestätigen. Private Tests zu Hause sind nicht gültig.
Testmöglichkeiten in der näheren Umgebung:
Mit vorheriger Terminvereinbarung:
Magdalenenstraße 8, 64289 Darmstadt, 15-Minuten Test,
Ohne Termin:
Max-Rieger-Heim, Heinheimerstraße 56 – schräg gegenüber vom Riegerplatz
Ehemalige Gaststätte „Streusel & Olive“, ehemals „Cafe Tiergarten“, Mathildenstraße 58, 64285 Darmstadt.Parkplätze gegenüber am Friedhof.
Sollten Sie sich unmittelbar vor einem Termin bei uns zu einem der umliegenden Testzentren (15-minuten Test in der Magdalenenstr. 8 oder Max-Rieger-Heim) begeben, so können Sie selbstverständlich bei uns im Hof parken.
Detaillierte Informationen finden Sie in unserem pdf zum Thema “Coronavirus Informationen für Angehörige im Trauerfall und für Interessenten an einer Bestattungsvorsorge.”