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11. Januar 2022

3-G Regelung an Darmstädter Friedhöfen/Trauerhallen und in unseren Räumlichkeiten

3-G-Regelung (Gültig ab Januar 2022)

Aufgrund der pandemischen Lage wurden die Regelungen für die Darmstädter Trauerhallen aktualisiert. Der Zutritt zu den Trauerhallen in Darmstadt ist ab sofort nur unter 3-G Bedingungen erlaubt.

Genauso verhält es sich in unseren Räumlichkeiten der Firma Kahrhof, Merckstr. 13, 64283 Darmstadt. Beratungsgespräche im Trauerfall, Vorsorgegespräche sowie Trauerfeiern in unserer Trauerhalle sind nur noch unter 3-G Bedingungen erlaubt.

Zutritt nach 3-G-Regel bedeutet:

  • Zutritt nach der 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet).
  • Getestet bedeutet, dass die getestete Person über einen aktuellen negativen Testnachweis aus einem offiziellen Testzentrum verfügt, der nicht älter als 24 Stunden sein darf (bei PCR-Tests 48 Stunden). Die Personenidentität ist durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder eines vergleichbaren Dokumentes zu bestätigen. Private Tests zu Hause sind nicht gültig.

Testmöglichkeiten in der näheren Umgebung:

Mit vorheriger Terminvereinbarung:

Magdalenenstraße 8, 64289 Darmstadt, 15-Minuten Test,

Ohne Termin:

Max-Rieger-Heim, Heinheimerstraße 56 – schräg gegenüber vom Riegerplatz

Ehemalige Gaststätte „Streusel & Olive“, ehemals „Cafe Tiergarten“, Mathildenstraße 58, 64285 Darmstadt.Parkplätze gegenüber am Friedhof.

Sollten Sie sich unmittelbar vor einem Termin bei uns zu einem der umliegenden Testzentren (15-minuten Test in der Magdalenenstr. 8 oder Max-Rieger-Heim) begeben, so können Sie selbstverständlich bei uns im Hof parken.

Detaillierte Informationen finden Sie in unserem pdf zum Thema “Coronavirus Informationen für Angehörige im Trauerfall und für Interessenten an einer Bestattungsvorsorge.”

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